Ja, die IG Metall fordert einige Anpassungen der Europäischen CO2-Regeln.
- Der Fokus muss auf der E-Mobilität bleiben aber wir brauchen mehr Spielräume für Hybridfahrzeuge wie Plug-In-Hybride (PHEV) oder Fahrzeuge mit Reichweitenverstärkern (EREV) auch über 2035 hinaus. Diese Fahrzeuge leisten einen wichtigen Bei trag, weil sie CO2-Reduktion, Wertschöpfung, Beschäftigung und gesellschaftliche Akzeptanz verbinden. Durch die jetzt geplante Verschärfung des Nutzungsfaktors („Utility Factor“) werden diese Fahrzeuge für Kunden sowie Hersteller unattraktiv gemacht. Das kostet Arbeitsplätze insbesondere in der regional verankerten Zulieferindustrie. Die EU Kommission sollte von dieser Verschärfung unbedingt absehen. Gleichzeitig müssen Maßnahmen zur Erhöhung des elektrischen Fahranteils dieser Fahrzeuge unternommen werden, um ihre tatsächliche CO2-Bilanz zu verbessern.
- Die EU-Kommission sollte ihren Vorschlag „für die nach 2035 erfolgende Zulassung von Fahrzeugen, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden“ vorlegen, wie bereits mehrfach in Aussicht gestellt. Bei aller Skepsis über die realistische massenhafte Verfügbarkeit wirklich nachhaltiger und klimaneutraler alter nativer Kraftstoffe, sollte diese Perspektive nicht regulatorisch blockiert bleiben. Investoren und Unternehmen können den Business-Case dieser Technik dann neu bewerten.
- Wir brauchen keinen weiteren unnötigen Kostendruck auf die Unternehmen. Um Strafzahlungen der Hersteller wegen Zielverfehlung bei den Flottengrenzwerten zu vermeiden, sollte daher die Streckung von CO2-Reduktionszielen über mehrere Jahre weiter ermöglicht werden. Dieses „Banking and Borrowing“ gibt Flexibilität, ohne im Gesamtergebnis mehr CO2-Ausstoß zuzulassen.
- Die IG Metall unterstützt die von der EU-Kommission vorgeschlagene Anrechenbarkeit von grünem Stahl in den CO2-Flottenwerten. Das hilft der Stahlindustrie, der Autoindustrie, dem Klima und der europäischen Resilienz. Es sollte schon vor 2035 ermöglicht werden, z.B. ab 2030. Ergänzend sollten weitere CO2-Minderungsmaßnahmen entlang der automobilen Lieferkette anrechenbar werden, etwa Maßnahmen im Bereich Aluminium oder Recycling.