Metall- und Elektroindustrie Sonderzahlung im Juli: Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A) und das T-Geld kommen!

In den tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie können sich die Beschäftigten am Ende dieses Monats über zwei weitere Sonderzahlungen freuen.

Beim Tarifauftakt in Potsdam hält eine Frau in der Menschenmenge ein Schild hoch „Mehr Geld“.


Mit der Juli-Abrechnung dürfen sich die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie über eine zusätzliche tarifliche Zahlung freuen: Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) sowie das Transformationsgeld (T-Geld) werden gemeinsam ausgezahlt.

Das T-ZUG A beträgt 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts. Hinzu kommt das Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 Prozent des Monatsentgelts. Beide Leistungen sind wichtige tarifliche Erfolge der IG Metall und sorgen für ein spürbares Plus auf dem Konto.

 

T-ZUG-Wahloption: Geld oder Zeit

Beschäftigte, die

  • Kinder erziehen
  • Angehörige pflegen oder
  • regelmäßig in Schichtarbeit tätig sind

können sich für die sogenannte T-ZUG-Wahloption entscheiden. Statt des tariflichen Zusatzgeldes (T-ZUG A) erhalten sie dann eine tarifliche Freistellungszeit von bis zu acht zusätzlichen freien Tagen pro Jahr.

Damit bietet der Tarifvertrag die Möglichkeit, finanzielle Leistungen gegen mehr freie Zeit einzutauschen – ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlichen Belastungen. Wer die tarifliche Freistellungszeit für das kommende Jahr nutzen möchte, muss diese bis spätestens 31. Oktober beantragen. Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zur Beantragung der T-ZUG-Wahloption stehen eure Betriebsräte und die IG Metall gerne zur Verfügung.

 

Wer bekommt T-Zug und T-Geld?

Das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) und das Transformationsgeld (T-Geld) gibt es in Betrieben, die an die Tarifverträge der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gebunden sind. Das T-ZUG gliedert sich auf in ein Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG A = 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts) und den Zusatzbetrag (T-ZUG B = 18,5 Prozent vom Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets).

Zusammen mit dem T-ZUG und dem T-Geld gibt es nach den Tarifverträgen der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie vier jährliche Sonderzahlungen (siehe Grafik): Dazu kommen das zusätzliche Urlaubsgeld (50 Prozent zusätzlich je Urlaubstag) und das Weihnachtsgeld (in der Regel bis zu 55 Prozent nach Betriebszugehörigkeit).

Achtung: Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, also auch auf die vier tariflichen Sonderzahlungen, haben nur Mitglieder der IG Metall.

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Alle Tarifleistungen M+E auf einen Blick

Mehr Geld für die unteren Entgeltgruppen

Das T-ZUG B ist auch eine wichtige soziale Komponente: Dadurch dass es in Prozent des Eckentgelts und nicht des individuellen Monatsentgelts ausbezahlt wird, erhalten alle Entgeltgruppen den gleichen pauschalen Betrag: 18,5 Prozent des Eckentgelts – ab Februar 2026 dann 26,5 Prozent des Eckentgelts. Das entspricht je nach Tarifgebiet 845 bis 952 Euro brutto. Somit erhalten die unteren Entgeltgruppen prozentual auf ihr individuelles Einkommen bezogen mehr als die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen.