Wenn Stimmzettel so gefaltet sind, dass das Schriftbild nach außen zeigt, sind sie ungültig. Dies gilt sowohl bei der Urnenwahl als auch bei der Briefwahl, wenn die Wählenden den Stimmzettel falsch gefaltet in den Wahlumschlag legen.
Das mag auf den ersten Blick verblüffend sein – aber das Wahlgeheimnis ist absolut geschützt während des eigentlichen Wahlvorgangs. Auf diese Weise soll ein Stimmenkauf vermieden werden. Da die falsche Faltung bei der Urnenwahl unwiderlegbar einen Bruch des Wahlgeheimnisses vor Einwurf des Stimmzettels in die Urne indiziert und die Briefwahlstimmen aus grundsätzlichen Erwägungen (Gleichbehandlung) nicht anders als die Urnenwahlstimmen behandelt werden dürfen, sind auch die falsch gefalteten Stimmzettel bei der Briefwahl folgerichtig ungültig. Diese höchstrichterliche Einschätzung muss beachtet werden und bei den Wahlen vor vier Jahren wurde dies in der Fachliteratur bisweilen noch anders eingeschätzt.
Wichtig: Bei der Urnenwahl kann der Wahlvorstand verhindern, dass ein ungültiger Stimmzettel in die Urne eingeworfen wird, indem er der/dem Wählenden einen neuen Stimmzettel aushändigt und der falsch gefalteten Stimmzettel von der bzw. vom Wählenden vor den Augen des/der anwesenden Wahlvorstandsmitglieder vernichtet wird.
Bei der Briefwahl sollte der Wahlvorstand die Stimmzettel, die falsch gefaltet in den Wahlumschlag gelegt wurden, zu Beginn der öffentlichen Stimmauszählungs-Sitzung als ungültig aussortieren, denn der Wahlvorstand kann die falsche Faltung bei Entnahme des Stimmzettels aus dem Wahlumschlag feststellen. Spätestens jedoch dann, wenn bei im Zuge der Auszählung ein falsch gefalteter Stimmzettel den Auszählenden in die Hände fällt, ist dieser als ungültig auszusortieren.
In der Praxis wird es viele ungültige Stimmzettel geben, wenn der Wahlvorstand nicht deutlich auf die Notwendigkeit des richtigen Faltens alle Wählenden hinweist. Sowohl die Stimmzettel als auch das Briefwahl-Merkblatt sollten mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. Es ist auch erlaubt, mittels gesonderter Plakate (sogar im Wahlraum und/oder der Wahlkabine) oder Tutorials, gesonderter Mails und auf Betriebsversammlungen auf diese richtige Faltung hinzuwirken.